Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihre Anwaltskanzlei bei allen Fragen rund um das Strafrecht. Als Rechtsanwälte mit der Erfahrung aus tausenden Mandaten ist die Kanzlei auf die Strafverteidigung spezialisiert. Als vertrauensvolle und kompetente Partner finden wir die besten Mittel und Wege zur Verteidigung im Strafprozess und vertreten Sie bundesweit. Wir vertreten Sie sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger.
Tätig werden wir für Sie in allen Stadien, beginnend beim Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Auch im Rahmen der Strafvollstreckung und im Falle eines Strafbefehls sind wir Ihr Ansprechpartner. Das Strafrecht inklusive Strafverfahrensrecht ist ein komplexes Konstrukt. Als spezialisierte Anwälte garantieren wir Ihnen Unterstützung mit höchster fachlicher Kompetenz. Besonderen Wert legen wir auf die persönliche und professionelle Betreuung Ihres Anliegens. Ein Anwalt ist in strafrechtlichen Angelegenheiten mehr als der Rechtsberater. Neben der juristischen Qualität unserer Beratung steht das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten an erster Stelle für uns. Herr Rechtsanwalt Adam verfügt über einen Fachanwaltstitel im Bereich Strafrecht. Viele der Prozesse, die er als Anwalt begleitet, sind von überregionaler Bedeutung, mit entsprechender Medienpräsenz.
Sie fragen sich, welche Konsequenzen Sie befürchten müssen?
In dringenden Fällen wie Hausdurchsuchung oder beim Bestehen eines Haftbefehls erreichen Sie uns außerdem außerhalb der normalen Öffnungszeiten sowie am Wochenende über unsere
Notfallnummer: 0152/21474413
Wir werden bundesweit in allen strafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten für Sie tätig. Wir sind auf Strafverteidigung spezialisierte Anwälte und vertreten Sie vor Gericht gerne sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger.
Sie benötigen Hilfe?
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gehört grundsätzlich zum Strafrecht, genauer gesagt zum Betäubungsmittelstrafrecht. Das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter dem Einfluss von Drogen kann zusätzlich das Verkehrsrecht betreffen.
Das BtMG ist ein Spezialgesetz des Strafgesetzbuchs (StGB) und bezieht sich hauptsächlich auf Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, insbesondere Drogen.
Das Gesetz dient hauptsächlich der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (Drogenkriminalität) und richtet sich sowohl gegen kriminelle Handlungen von Händlern (Dealer) und Herstellern (Drogenanbau) als auch gegen den einfachen Drogenkonsumenten. Obwohl der Eigenkonsum nicht strafbar ist, ist nach dem Gesetz auch der Besitz von sogenannten „weichen Drogen“ strafbar.
Die Rechtsprechung teilt Betäubungsmittel in „weiche Drogen“, „mittlere Drogen“ und „harte Drogen“ ein. Zu den „weichen Drogen“ gehören zum Beispiel Cannabis oder Marihuana. Als „mittlere Drogen“ gelten Amphetamine wie Ecstasy oder MDMA. An der anderen Seite des Spektrums stehen harte Drogen wie Heroin, Kokain, Crack oder Fentanyl.
Sie sind mit Drogen erwischt worden? Ihnen wird der Handel mit illegalen Substanzen vorgeworfen? Lassen Sie sich jetzt beraten! Ich helfe Ihnen.
Im Verkehrsstrafrecht vertreten wir Sie umfassend bei allen Verkehrsdelikten, also Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Das Verkehrsstrafrecht ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Darüber hinaus gibt es weitere Verkehrsdelikte im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Wichtige Kategorien von Verkehrsdelikten, welche wir vertreten:
Gegen mich wird ermittelt. Was soll ich tun?
Machen Sie keine Aussage und rufen Sie uns sofort an. Wir geben eine schnelle Ersteinschätzung. Wenn Sie unser Mandant sind, bearbeiten wir umgehend Ihren Fall. In enger Absprache mit Ihnen stellen wir die nötigen Anträge. Wir treten in Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft und bemühen uns um die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Sollten Sie angeklagt sein, verteidigen wir Sie vor Gericht, indem wir eine Verteidigungsstrategie mit Ihnen erarbeiten. Diese zielt, abhängig von den Erfolgsaussichten auf die Einstellung, Freisprechung oder geringste Strafmaß. Hierzu bringen wir entlastende Beweismittel, bieten einen Täter-Opfer-Ausgleich an oder rügen Verfahrensfehler. Zur Not setzen wir Ihr Recht auf, mittels Beschwerde und Revision in höheren Instanzen durch. Im Übrigen übernehmen wir sämtliche Kommunikation, damit Sie so wenig Sorgen wie möglich haben.
Ich wurde Opfer einer Straftat. Wie hilft man mir?
Als Opfer einer Straftat können Sie als Nebenkläger und in einem Adhäsionsverfahren an einem Strafprozess mitwirken. Als Opferanwalt vertreten wir Sie als Nebenkläger, um an der Verurteilung des Täters mitzuwirken. Auch stellen wir in Absprache mit Ihnen die nötigen Strafanträge, damit Sie als Opfer einer Straftat sicher wissen, dass der Täter seine Strafe erhält. Wenn Ihnen aus der Straftat ein Schaden entstanden ist, machen wir Ihren Schadensersatzanspruch mittels Adhäsionsverfahren geltend. Wir vertreten Sie und stellen die benötigten Anträge, damit Sie als Geschädigter schnell und unkompliziert von dem Täter eine Entschädigung und Wiedergutmachung erhalten.
Ihr Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.
Das noch junge Fachgebiet des Wirtschaftsstrafrechts stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wichtige Informationen zu unserem Angebot im Wirtschaftsstrafrecht können Sie unserer Rechtsgebietsseite Wirtschaftsstrafrecht entnehmen. Auf dieser informieren wir Sie über wichtige Themen und wie wir Ihnen bei der Vorbereitung helfen können.
Wir beraten Sie kompetent!
Wir kümmern uns gemäß § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) um alle Belange des Strafrechts einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts-, und Steuerstrafrecht. Sobald Sie unser Mandat sind, bearbeiten wir umgehend Ihren Fall. Zu unserem Leistungsspektrum gehört insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:
Einzelne Straftaten
Jugendstrafrecht
Einordnung oben genannter Straftaten nach StGB
Einordnung nach Nebenstrafgesetze
Opfervertretung (in allen oben genannten Fällen)
Bei bestimmten Straftaten kann durch die Strafverfolgungsbehörde bei einem entsprechenden Tatverdacht eine Hausdurchsuchung angeordnet werden. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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