Jan Philipp Motzenbäcker absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und der anschließenden Referendarzeit wurde er im Jahr 2023 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither ist er anwaltlich tätig und berät Mandanten in seinen Schwerpunktbereichen. 2026 wurde er von der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.
Jan Philipp Motzenbäcker ist als Fachanwalt für Strafrecht auf die Strafverteidigung fokussiert. Er vertritt Mandanten in allen Phasen des Strafverfahrens und setzt dabei auf eine sorgfältige Analyse der Rechtslage sowie eine konsequente Verteidigung der Mandanteninteressen. Sein Ansatz ist geprägt von einer klaren Strategie und einer engagierten Prozessführung.
Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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