Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihre kompetente Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Das Verkehrsrecht ist ein breites Rechtsgebiet, welches wir täglich bearbeiten. Wir kümmern uns um die Abwicklung der Folgen eines Verkehrsunfalls und übernehmen die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Daneben sind wir im Verkehrsstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Fahrerlaubnisrecht tätig.
Das Verkehrsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen. Sein Hauptziel ist es, einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das Rechtsgebiet befasst sich mit allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Autokauf, der Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den Straßenverkehrsregeln. Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften aus dem öffentlichen und privaten Recht. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Gesetze gliedern das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche auf und befassen sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr.
Verkehrszivilrecht, insb. das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsversicherungsrecht
Recht der Fahrerlaubnis
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Sind Sie mit Gewährleistungsansprüchen bei Ihrem gebrauchten Fahrzeug konfrontiert?
Haben sich Ihnen Mängel offenbart, die der Verkäufer verschwiegen hat?
Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt?
Beim Autokauf, ob neu oder gebraucht, tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf. Es ist ratsam, sich dabei auf der sicheren Seite zu befinden. Unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Wir können Sie auch außerhalb des Gerichts vertreten. Nach einer Beratung können wir die Rechtslage einschätzen und bei Bedarf weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten führen.
Wir setzen Ihre gewährleistungsrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf durch. Außerdem unterstützen wir gewerbliche Händler bei der Erstellung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Arbeit berücksichtigt immer die neueste Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich abgesichert sind.
Die Abwicklung eines Unfalls umfasst die Regulierung des Unfalls, bei der geklärt wird, wer welche Ansprüche hat. In Deutschland müssen Fahrzeughalter vor der Zulassung ihres Fahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, um Personen-, Sach- und andere Schäden abzusichern. Die Haftung für den Unfall hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. In der Regel verlangt die Versicherung des Unfallverursachers die Summe, die dem Unfallopfer ausgezahlt wurde, zurück. Die Schuldfrage und die Selbstbeteiligung sind wichtige Aspekte bei der Regulierung eines Unfalls.
Um Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden, ist es wichtig, den Unfall ausführlich zu dokumentieren, z. B. durch die Sammlung von Beweisen wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Es besteht auch eine Verpflichtung, die Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben, indem man diese vom Unfallgegner erfragt. Es ist ratsam, sich nicht weiter dazu zu äußern, da alles als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigungen sollte man die Polizei rufen, um auch indirekte Schäden wie Behandlungskosten, Erwerbsminderung, Wertminderung des Fahrzeugs oder höhere Versicherungskosten abzudecken.
Unsere Kanzlei übernimmt gerne die Schadensregulierung und kümmert sich um die Abwicklung des Unfalls mit Ihrer Versicherung sowie der des Unfallgegners. Wir setzen auch Ihr „Quotenvorrecht“ durch, sodass Sie bei einer Teilkaskoversicherung keine Strafen befürchten müssen. Die Details wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder die Höhe der Folgekosten können jedoch kompliziert sein. Im Zweifelsfall werden wir Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, falls der Unfallgegner nicht zahlen möchte. Wir vertreten Sie als Anwälte bei der Regelung von Tankfüllung, Gutachter-, Arzt- und Therapiekosten vor und außerhalb des Gerichts.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und sind in eine Schadensregulierung involviert? Entstand Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden? Wenn die Versicherung nicht zahlt oder Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz möchten, kontaktieren Sie mich.
Möglicherweise wird Ihnen vorgeworfen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten und drohen ein Bußgeld zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an uns als Anwälte zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, wenn beispielsweise „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch unsere Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sparen. Insbesondere, wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind, kann dies problematisch sein.
Wir überprüfen Bußgeldbescheide gründlich und können Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an uns, dass ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten kann.
Im Straßenverkehr sind Straftaten schnell passiert. Straftatbestände wie Nötigung oder Fahrerflucht können schon durch eine einfache Lichthupe erfüllt sein. Dabei steht es im Ermessen der Polizei, ein Bußgeld auszustellen, wenn es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt. Bei Straftaten hingegen muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren anstrengen. Dieses ist bereits Teil eines Strafprozesses und richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Zuzüglich regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten. Das Ermittlungsverfahren wird mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine gedachte Verurteilung nach dem Tatvorwurf für möglich hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, beziehungsweise nunmehr Angeklagten, erhoben. Bei leichteren Delikten, also nur bei Vergehen, wird meist ein Strafbefehlsverfahren angestrengt. Hierbei kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung. Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, kommt es zu einem Strafprozess.
Autofahrt endet im Strafverfahren – was muss ich tun?
Sie erhielten einen Anhörungsbogen oder haben sich strafbar gemacht? Dann nicht voreilig handeln. Juristische Laien neigen zu Fehlern, die im späteren Strafverfahren einen schlechten Verlauf einschlagen können: also Aussage verweigern. Es besteht die Gefahr auch durch vermeintlich neutrale Antworten eigene Schuld einzugestehen. Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht und rufen Sie uns Anwälte an.
Ihr Anliegen im Bereich des Bau- & Immobilienrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.
Ich biete eine umfassende und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Eine kompetente Hilfestellung in Fragen des Verkehrsrechts ist unerlässlich, da dieses Rechtsgebiet sehr komplex und vielschichtig ist. Besonders dann, wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung von großer Bedeutung. Wir sind darauf ausgerichtet, Ihnen in allen Belangen des Verkehrsrechts zu helfen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir unterstützen Sie mit unserem rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb dessen zu verteidigen.
Im Rahmen unserer Tätigkeiten biete ich folgende Leistungen an:
Verkehrsstrafrecht
Für Einstellung des Verfahrens sorgen
Verteidigung vor Gericht
Fahrerlaubnisrecht
Beratung
Vorbereitung auf MPU
Unfallregulierung
Schadensregulierung
Versicherungskontakt
Personenschäden
Schmerzensgeld erstreiten
Bußgeldsachen
Erfolgseinschätzung
Vertretung in Bußgeldverfahren
Verkehrsvertragsrecht
Außergerichtliche Vertretung
Kaufvertrag & AGB
Wir werden gerne für Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts tätig.
Beschreibung: Übersicht des Vorgangs, Unfall-/ Tathergang, Ort und Uhrzeit. Besonderheiten, wie berufliches angewiesen sein auf den Führerschein.
Gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen?
Daten über Fahrer, Halter, KFZ-Versicherung.
Relevanter Schriftverkehr: Korrespondenz mit Rechtsanwälten, Anhörungsbogen.
Bescheide von Behörden und Gerichten: Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Wichtig! „Gelber“ Umschlag, wg. Datum der Zustellung.
Bitte beachten Sie auch unseren Unfallfragebogen für Verkehrsunfälle: Unfallschadensmeldung
Auch wenn Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot aufgrund des Vorwurfs eines Verfahrens im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO drohen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Insbesondere in den Fällen, in denen der Beschuldigte auf den Führerschein angewiesen ist, raten wir, den behördlichen Vorwurf überprüfen zu lassen. Es bedarf hierzu der Akteneinsicht. Eine nicht geringe Zahl von Bußgeldbescheiden ist rechtswidrig, in diesen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und dem ständigen Studium der aktuellen Rechtsprechung können wir Ihnen im Bereich des Verkehrsrechts eine optimale Vertretung garantieren. Wir vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage für Sie.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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