Um sich erfolgreich gegen den Entzug des Führerscheins zu wehren oder diesen zurückzuerhalten, sollten Sie Folgendes beachten:
Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:
Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Mehr als 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder 26 km/h außerhalb: 1 Monat Fahrverbot
Mehr als 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften: bis zu 3 Monate Fahrverbot
Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr beim Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder anderen Drogen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahrerflucht: Die Dauer richtet sich nach der Schwere der Tat
Die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte sind zulässig)
In der Probezeit gelten strengere Bedingungen, wie:
Nach einer Verwarnung ein drittes Mal gegen die Probezeitauflagen verstoßen
Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann während der Probezeit nicht besucht werden.
Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
Fahrverbot – das mildere Übel
Fahrverbote gelten gemäß § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.
Das Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt (ca. 1–3 Monate)
Bei geringfügigen Verstößen (Rotlichtverstöße, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Abgabe des Führerscheins und automatischer Erhalt nach Ablauf erfolgt bei der zuständigen Polizeidienststelle
Führerscheinentzug (dauerhafter Führerscheinverlust)
Bei schwerwiegenden Verstößen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)
Bei Verbindung mit einer Straftat
Abgabe sofort nach Begehen der Straftat
Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)
Wiederbeantragung des Führerscheins:
Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ich einen neuen Führerschein beantragen
Die erforderlichen Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel MPU oder Abstinenznachweis)
Je nach Fall: erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischem und praktischem Teil
Rechtliches Vorgehen
Man kann Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen
Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich
Dies ist einzelfallabhängig und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen, zum Beispiel bei Berufsfahrern und Außendienstlern, entscheidend sein
Durch Schulungsmaßnahmen man seine veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen wir Ihnen zur Seite. Kein Auto zu fahren, kann gravierende private und berufliche Konsequenzen haben. Setzen Sie sich daher gegen rechtswidrige oder unangemessene Strafen zur Wehr. Mit mir als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht haben Sie das Recht an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Sie beim Führerscheinentzug. Dazu prüfen wir Ihren Sachverhalt und beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände richten wir unsere Tätigkeit aus. Wir legen Widerspruch bei der Behörde ein oder beantragen die Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie rechtlich auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung wissen wir, wie wir Sie am besten gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen kann
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