Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Familienrecht und Eherecht. Der Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit ist das Scheidungsrecht.
Aus diesem Grund finden Sie wichtige Informationen zum Thema Scheidungsrecht auf unserer Rechtsgebietsseite Scheidungsrecht. Auf dieser informieren wir Sie über wichtige Themen wie den Ablauf, die Kosten und wie wir Ihnen bei der Vorbereitung helfen können.
Für uns steht die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten im Vordergrund. Wir sind uns bewusst, dass Emotionen und Verletzungen eine große Rolle spielen können.
Durch unsere langjährige Tätigkeit bieten wir Ihnen bestmöglichen Rechtsbeistand bei allen Sachverhalten, Fragen und Anliegen.
Sowohl der außergerichtliche Schriftverkehr als auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte zählen zu unseren Aufgaben.
Wir gewährleisten auch in problematischen Fallkonstellationen sowie bei schwierigen Unterhaltsberechnungen und Vermögensauseinandersetzungen eine kompetente und persönliche Bearbeitung.
Eine umfassende Unterstützung ist für uns als Ihr Partner angesichts der häufig extremen Lebenssituation unserer Mandanten Vertrauenssache, eine gute und schnelle Kommunikation mit unseren Mandanten selbstverständlich.
Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Familienrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt.
Hilfe bei (Streit)fragen im Familienrecht?
Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien- Familienstreit und Ehesachen. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb- Gesellschafts-, Sozial-, und Steuerrecht und öffentlichen Recht sowie ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Einschlägig sind demnach auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in folgender Instanz. Diese stehen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.
Beratung oder Ehevertrag? Aufgrund unserer beruflichen Praxiserfahrung kennen wir die juristischen Stolperfallen, sodass wir jede rechtliche Frage beantworten können. Starten Sie sorglos und vorbereitet ins Eheleben.
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und wollen sich deswegen im Guten trennen? Scheidungen können nur in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten sind. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu verpassen, oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, beraten wir Sie umfassend. So begleiten wir Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir korrespondieren mit dem Ehepartner und finden eine verträgliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.
Einvernehmliche Scheidung? Mit unserer Erstberatung sparen Sie überflüssige Gerichtskosten, nervenaufreibenden Streit und wertvolle Lebenszeit.
Sie wollen sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Wir helfen Ihnen aus der Misere. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und klären die ersten rechtlichen Schritte auf. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer Erstberatung geben wir Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.
Ihr Anliegen im Bereich des Familienrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.
Bei allen Fragen zum Familienrecht erhalten Sie bei uns fundierte Beratung.
Weil die Fragen so kompliziert sind, können die Situationen schwierig und belastend sein. Vor allem Kinder leiden häufig darunter. Wir helfen Ihnen und kümmern uns um alle Belange des Familienrechts und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern wir Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:
Eheschließung
Einvernehmliche Scheidung/Trennung
Nicht einvernehmliche Scheidung
Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen.
Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Ehepartner, gegnerischen Rechtsanwälten, Familiengericht.
Bescheide und Urkunden: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehe bzw. Lebenspartnerschaft)
Notwendige Fragebögen: Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie ihn sorgfältig aus. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Fragebogen für den Versorgungsausgleich bei Lebenspartnerschaft
Fragebogen über den Versorgungsaugleich bei Ehepartnern
Auflistung des Vermögens und Ansprüche beider (Ehe-)Partner: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten, Anwartschaften, Rentenanwartschaft
Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen, Bescheide für Sorgerecht
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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