Wir helfen Ihnen durch diese große Herausforderung. Wir möchten Sie professionell und einfühlsam durch diese schwere Zeit begleiten. Hierbei ist uns vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten wichtig. Mit einem Höchstmaß an Sensibilität sorgen wir dafür, dass Sie trotz emotionaler Belastungen gut gewappnet sind. Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten, welche teilweise, jedoch nicht zwingend in ein Scheidungsverfahren miteinbezogen werden können.
Scheidungen beginnen zunächst mit einem entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengericht. Das weitere Scheidungsverfahren beginnt, sobald die Gerichtskosten bezahlt sind. Verfügen Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen für das Verfahren, kommt eventuell eine Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Nach Zustellung einer Information über den Scheidungsantrag ist es den Ehepartnern möglich, sich innerhalb einer festgelegten Frist zu äußern. Reagiert einer der Partner nicht auf die Frist, gilt das Schweigen als Zustimmung zum Scheidungsbegehren.
Danach kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Er dient der Aufteilung von Versorgungsansprüchen. Das Gericht stellt hierbei beiden Parteien einen entsprechenden Fragebogen zu. Anschließend leitet es ihn an die Rentenversicherungsträger weiter, um den Versorgungsausgleich berechnen zu lassen. Nach der Berechnung bestimmt der Richter einen Scheidungstermin.
Während des Gerichtstermins ist es notwendig, dass beide Eheleute persönlich anwesend sind. Er dauert zwischen 10 und 15 Minuten. Der Richter erlässt am Ende den sogenannten Scheidungsbeschluss. Wann Scheidungen rechtswirksam sind, kommt darauf an, ob die Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten. Erklären beide Ehepartner, dass sie nicht beabsichtigen, nachträglich gegen den Beschluss vorzugehen, ist dieser sofort rechtskräftig. Anderenfalls ist er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wirksam. Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Scheidungsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt.
Das Scheidungsrecht wirkt für Laien oft kompliziert und unübersichtlich. Nach einer nervenaufreibenden Beendigung der Lebensgemeinschaft stehen die Eheleute regelmäßig vor vielen Problemen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Rahmen von Scheidungen.
Scheidungskosten
Zunächst stellt sich die Frage, welche Kosten durch das Scheiden der Ehe anfallen. Hierfür gibt es im Internet vielfach sogenannte Scheidungsrechner. Dort geben Sie schnell und unkompliziert bestimmte Daten wie Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Kinder ein. Anschließend lassen sich über den sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert die notwendigen Auslagen grob berechnen.
Neben der einvernehmlichen Scheidung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auch weitere Voraussetzungen vor.
Wenn Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, stellt sich oft die Frage nach dem Ablauf. Durch Ihre Entscheidung für die Scheidung und gegen die Ehe haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt getan. Suchen Sie nun einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig über den Anwalt sind, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Nun muss der Scheidungsantrag vor Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen in Absprache mit einem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:
Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess in Gang gesetzt. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Hier besteht die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Ansonsten ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.
Nach dem Scheidungsprozess bestehen oft Unterhaltspflichten. Bei Ehepartnern gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Regelung zur nachehelichen Unterhaltspflicht. Entscheidend sind hier etwa ehebedingte Nachteile und die Bestandsdauer der Ehe. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nicht bei einer mehr als zweijährigen eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner.
Der Zugewinnausgleich und der Wechsel der Steuerklasse haben eventuell negative Auswirkungen auf die Finanzen.
Zudem hat das Scheiden einer Ehe Konsequenzen für den Bezug des Kindergeldes. Dieses ist immer nur an ein Elternteil zu zahlen. Entscheidend ist hierbei der Aufenthalt des Kindes. Zieht das Kind scheidungsbedingt bei einem Elternteil aus, ist dieser somit nicht mehr bezugsberechtigt.
Das Scheiden einer Ehe gehört zum sogenannten Familienrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch oder kurz BGB geregelt ist. Daneben beinhaltet dieses Rechtsgebiet beispielsweise Adoptionen oder die Unterhaltspflicht der Elternteile.
Das familienrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht gehört zu den speziellen Rechtsgebieten mit einigen Fallstricken. Durch unsere Erfahrung aus tausenden Verfahren im Privat- und Familienrecht sind wir in der Lage, Ihnen die bestmögliche Beratung zu ermöglichen.
Erfolgreicher Start in ein neues Leben
Unsere Mandanten träumen regelmäßig von einem neuen Leben nach dem Scheidungsprozess. Mit unserer kompetenten Hilfe machen wir es Ihnen leicht, loszulassen und ermöglichen den einfachen Neubeginn.
Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam bietet Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand in allen Lebenssituationen. Auch bei Scheidungen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei berechnen wir etwa die Unterhaltspflicht oder die Scheidungskosten für Sie. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Checkliste zur Verfügung.
Wir sind ein persönlicher und bekannter Ansprechpartner für Scheidungen aller Art und konzentrieren uns auf eine bestmögliche Einigung der Parteien. Wir kümmern uns um Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie gestärkt in ein neues Leben starten. Hierbei liegt uns insbesondere das Kindeswohl am Herzen. Kinder leiden oft besonders unter dem Getrenntleben ihrer Eltern. Durch eine Sicherung des Sorgerechts sowie des Kindesunterhalts lassen sich die negativen Folgen minimieren.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine hundertprozentige Kostentransparenz sowie eine schnelle und professionelle Kommunikation.
Wir besitzen auch umfangreiche Fachkenntnisse bei internationalen Ehen. Familien mit amerikanischen und deutschen Angehörigen profitieren beispielsweise von Muttersprachlern in unserer Anwaltskanzlei.
Während des Scheidungsprozesses spielen oft die Kosten des Verfahrens oder das Sorge – und Umgangsrecht eine große Rolle.
Die Auslagen sind je nach Fall sehr unterschiedlich. Neben den Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Notarkosten und Kosten für einen Gutachter an. Die Anwaltskosten hat dabei jede Partei selbst zu tragen.
Die Kosten richten sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Hierbei ist insbesondere das Nettoeinkommen der Ehegatten entscheidend.
Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.
Online-Formulare: Bitte beachten Sie unser Formular zur Vorbereitung eines Scheidungsantrags
Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen.
Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Ehepartner, gegnerische Rechtsanwälte, Familiengericht.
Bescheide und Urkunden: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehe bzw. Lebenspartnerschaft)
Notwendige Fragebögen: Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie ihn sorgfältig aus. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Fragebogen für den Versorgungsausgleich bei Lebenspartnerschaft
Fragebogen über den Versorgungsausgleich bei Ehepartnern
Auflistung des Vermögens und Ansprüche beider (Ehe-) Partner: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten, Anwartschaften, Rentenanwartschaft
Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen, Bescheide für Sorgerecht
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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