Deutschland plant, den digitalen Führerschein bereits Ende 2026 einzuführen, was deutlich früher ist als die gesamte EU. Der Führerschein wird künftig auch in digitaler Form über das Smartphone verfügbar sein, bleibt jedoch ein ergänzendes Dokument. Der Kartenführerschein behält seine Gültigkeit. Die Digitalisierung soll langfristig die Verwaltung und Kontrollen erleichtern.
Besonders wichtig ist der verpflichtende Führerscheinumtausch: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, ihn bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umzutauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.
Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um Berufspendler zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis erhöht, da er künftig durch Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne dürfte voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. Bei Benzin können etwa drei Cent Mehrkosten pro Liter entstehen, bei Diesel eventuell etwas mehr. Die tatsächlichen Preise sind zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis abhängig.
Ab dem 1. Januar 2026 wird das aktualisierte NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen obligatorisch. Es verwendet moderne Mobilfunktechnologien und übermittelt umfassendere Informationen an Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System neu zugelassen. Des Weiteren werden ab dem 7. Juli 2026 zusätzliche Assistenzsysteme vorgeschrieben, darunter Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein erweiterter Fußgängerschutz. Der Notfall-Spurhalteassistent wird zudem auf weitere Fahrzeugtypen ausgeweitet.
Erfahren Sie, welche steuerlichen Regelungen und Förderprogramme für Ihr Elektrofahrzeug relevant sind. Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche und beraten Sie umfassend zu Batteriestandards und Euro-7-Vorgaben.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
© 2026 Motzenbäcker & Adam PartGmbB