Haben Sie betrunken Auto gefahren? Ihnen wird Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Und nun steht Ihnen möglicherweise der Führerscheinentzug bevor? Verkehrsstraftaten können rasch geschehen. Ein unbedachter Moment und schon scheint man mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Besonders in der Situation nach einem Unfall, wenn die Polizei Fragen stellt, fühlt man sich schnell überfordert und trifft möglicherweise falsche Aussagen.
Wir stehen Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite. Da die Strafen (Bußgelder, Haftstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis) erheblich ausfallen können, ist es wichtig, professionelle Unterstützung durch einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kennen wir die besten Handlungsweisen für Sie. Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und Aussagen zu vermeiden.
Wir empfehlen Ihnen, Folgendes zu beachten, um die bestmöglichen Chancen zu haben, einer Verurteilung zu entkommen:
Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, stehen wir an Ihrer Seite. Mit unsere langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht: von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.
Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.
Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.
Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, zur eigenen Überführung beizutragen. Auch Zeugen besitzen ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Ich empfehle Ihnen, hiervon Gebrauch zu machen, denn alles kann gegen Sie verwendet werden und wird als zugestanden betrachtet.
Die Ausgaben, die im Rahmen eines Strafverfahrens anfallen, setzen sich aus den Gerichtskosten gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) und den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten, während bei einer Einstellung oder Verurteilung der Beschuldigte selbst dafür aufkommen muss.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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