Um Ihren Pflichtteil erfolgreich einzufordern, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Geltendmachung:
Im Gegensatz zur Erbschaft haben Sie keinen automatischen Anspruch auf Ihren Pflichtteil.
Um Ihren Pflichtteil zu erhalten, müssen Sie oder Ihr Rechtsanwalt aktiv werden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Ihnen stehen folgende Ansprüche und Möglichkeiten als Pflichtteilsberechtigtem zur Verfügung:
Sie haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50% des gesetzlichen Erbschaftsanspruchs.
Pflichtteilsberechtigt sind Ihre eigenen, unehelichen oder adoptierten Kinder, Ehegatten sowie Eltern.
Eine vollständige oder teilweise Enterbung durch Testament oder Erbvertrag ist nicht möglich.
Eine Erbausschlagung ist nicht erforderlich.
Ihr Pflichtteilsanspruch kann Ihnen nicht entzogen werden, es sei denn, Sie haben sich schwerwiegend gegenüber dem Erblasser falsch verhalten (z.B. versucht, ihn umzubringen) oder Ihre Unterhaltspflicht verletzt.
Es besteht keine Verjährung (3 Jahre ab Kenntnis vom Erbfall, 30 Jahre bei Unkenntnis).
Sie können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Wenn das Erbe in den letzten 10 Jahren durch Schenkungen an nahe Verwandte, die ein Wohnrecht erhalten haben, gemindert wurde, können Sie einen höheren Pflichtteil beanspruchen.
Sie haben einen Auskunftsanspruch:
Sie haben das Recht, vom Erben Informationen über den Umfang der Erbschaft zu erhalten.
Anfechtung:
Wenn das Testament oder der Erbvertrag anfechtbar ist, kann Ihre Enterbung unwirksam sein und Sie erhalten das volle gesetzliche Erbe.
Zuständiges Gericht:
In der Regel ist das Landgericht (bei einem Streitwert unter 5.000 EUR das Amtsgericht) für die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs zuständig.
Das zuständige Gericht ist entweder der Gerichtsbezirk, in dem der Erbe lebt, oder der Gerichtsbezirk, in dem der Erblasser gelebt hat.
Anwaltszwang:
Ab der Instanz vor dem Landgericht müssen Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Im Gegensatz zur automatischen Erlangung des Erbes, ist es nicht automatisch sichergestellt, dass Sie Ihren Pflichtteil erhalten. Als Pflichtteilsberechtigter sind Sie verpflichtet, Ihren Anspruch beim Erben einzufordern. Sollte der Erbe dem nicht nachkommen, müssen Sie rechtliche Schritte ergreifen. Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, haben Sie eine Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall Kenntnis erlangt haben oder 30 Jahre, wenn Ihnen der Erbfall unbekannt war.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
© 2026 Motzenbäcker & Adam PartGmbB