Stefan Motzenbäcker absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Nach erfolgreichem Abschluss der beiden juristischen Staatsexamina wurde er im Jahr 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem ist er durchgängig im Bereich des Sozialrechts tätig und hat sich über mehr als zwei Jahrzehnte eine fundierte Expertise in diesem Rechtsgebiet erarbeitet.
Der Fachanwaltstitel bescheinigt eine besondere theoretische Qualifikation durch zusätzliche Prüfungen sowie den Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen, die über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach den Vorgaben der Fachanwaltsordnung erbracht werden müssen. Die Verleihung erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer nach Prüfung aller Voraussetzungen.
Stefan Motzenbäcker hat seinen fachlichen Schwerpunkt im Sozialrecht entwickelt und vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten dieses Rechtsgebiets.
Stefan Motzenbäcker bringt umfassende Erfahrung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mit. Seine Beratung zeichnet sich durch fundierte Fachkenntnisse und einen praxisorientierten Ansatz aus, der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses begleitet.
Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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