Sie wurden Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs? Ihnen wird sexuelle Nötigung vorgeworfen? Als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Schutzzweck ist die sexuelle Selbstbestimmung. Doch neben den rechtlichen Konsequenzen haben Vorwürfe innerhalb des Sexualstrafrechts auch weitreichende persönliche Folgen – sowohl für Sie als Opfer oder als Täter. Angesichts dessen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht in beiden Fällen essenziell. Häufig widersprechen sich Zeugenaussagen oder es liegen nur wenige Beweise vor. Da es häufig nur darum geht, einen Schuldigen präsentieren zu können, führt, unter dem Druck der Öffentlichkeit und einer geringen Beweislast, ein Prozess im Sexualstrafrecht zu vorschnellen Entscheidungen des Gerichts.
Mit einem geeigneten Rechtsanwalt für Strafrecht werden Sie nicht nur vor den Ermittlungsbehörden, sondern auch vor Gericht ideal vertreten. Lassen Sie sich jetzt vorurteilsfrei beraten!
Wenn Sie Opfer einer sexuellen Nötigung und Vergewaltigung wurden oder gegen Sie als Täter gegen Sie ermittelt wird, ist es wichtig, Folgendes zu beachten:
Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen: “Nein heißt Nein”- Grundsatz: Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn Sie gegen den erkennbaren Willen des Opfers gehen.
Der erkennbar entgegenstehende Wille kann nicht nur verbal geäußert werden, sondern sich auch aus den Umständen ergeben, zum Beispiel durch Weinen oder Abwehrhaltung.
Auch bei Ausnutzung einer besonderen Lage, die die freie Willensbildung beeinträchtigen, wie etwa Krankheit, Behinderung, eingeschränkte physische/psychische/geistige Fähigkeiten, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Schlaf, Bewusstlosigkeit, K.O.-Tropfen.
Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung: Sexuelle Nötigung beschreibt jeden sexuellen Übergriff gegen den Willen des Opfers. Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung.
Eine Vergewaltigung liegt bei Beischlaf (Geschlechtsverkehr) oder besonders erniedrigenden beischlafähnlichen Handlungen an dem Opfer vor. Insbesondere das Eindringen in den Körper des Opfers ist kennzeichnend für beischlafähnlichen Handlungen (z. B. Oral- oder Analverkehr).
Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen) gehandelt haben.
Geht der Täter irrtümlich von einvernehmlichem Beischlaf aus, ist die Strafbarkeit ausgeschlossen
Ein Anwalt hilft bei der Argumentation von Indizien, mittels derer ein Vorsatz begründet sein kann. Dies ist nach Akteneinsicht möglich, die ein Anwalt beantragen kann.
Strafen und Sanktionen: Bei sexueller Nötigung droht eine Freiheitsstrafe.
Diese erhöhte sich im besonders schweren Fall der Vergewaltigung.
Eine Erhöhung der Freiheitsstrafe droht auch, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitführte, das Opfer in Todesgefahr gebracht wurde oder durch den sexuellen Übergriff verstarb
Gegen Sie wird wegen Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs ermittelt? Es liegt bereits ein konkreter Tatverdacht gegen Sie vor? Egal, ob schuldig oder unschuldig – als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht unterstützen wir Sie in jeder Lage. Schon der Verdacht einer sexuellen Straftat kann sich negativ auf das familiäre und berufliche Umfeld auswirken. Unsere Beratung und Vertretung unterliegt dem Anwaltsgeheimnis. Wir behandeln Ihr Mandat besonders vertrauensvoll und wertungsfrei. Vor allem, wenn es zu einer “Aussage gegen Aussage” Situation kommt, gilt es Falschaussagen zu entlarven und die nötigen Gutachten zu stellen. Denn die langjährige Praxiserfahrung zeigt, dass in vielen Fällen Gerichte – ohne jede Objektivität – zu vorschnell urteilen, nur um der Öffentlichkeit einen Schuldigen zu präsentieren. Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu engagieren. Denn eine gezielte, individuelle Verteidigung kann Sie vor einer Freiheitsstrafe bewahren.
Es besteht der Verdacht einer Vergewaltigung? Egal, ob Opfer oder Täter; in diesem Fall ist ein Anwalt für das Sexualstrafrecht notwendig. Nur so kann das Beste für Sie aus dieser Situation herausgeholt werden!
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