Ist eine Preisanpassung erlaubt? Was bedeutet schlüsselfertig? Was muss ich bei der Leistungsbeschreibung beachten? Ein Fertighaus ist die bequeme Form des Hausbaus: weniger Planungsaufwand, einfachere Organisation und schnelle Fertigstellung. Doch es gibt auch Risiken. Insbesondere rechtliche Fragen können später zum Problem werden. Von möglichen Lücken im Vertrag bis zu den Auswirkungen einer Festpreisgarantie – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sehen allerlei rechtliche Regelungen vor. Wir wissen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie sich für ein Fertighaus entscheiden. Mit uns bleiben die rechtlichen Risiken unter Dach und Fach.
Damit Sie die Entscheidung für ein Fertighaus nachher nicht bereuen, gilt es Folgendes zu beachten:
Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt, Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen. Auch bereits beim Amtsgericht ist eine anwaltliche Vertretung angeraten.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Fertighaus oder mit dem Bauunternehmer haben, sind wir an Ihrer Seite. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung wissen wir, worauf bei der Vertragsgestaltung zu achten ist. Wir prüfen auch bestehende Verträge auf ihre rechtlichen Möglichkeiten. Für uns ist entscheidend, was Sie sich wünschen. Deswegen richten wir unsere Tätigkeit nach Ihren Bedürfnissen aus. Dabei beraten wir Sie in einer detaillierten Erstberatung und stehen Ihnen mit Kompetenz und Integrität zur Seite. Ob Beratung bei Bauvorhaben, Rücktritt beziehungsweise Kündigung vom Hausvertrag oder Prüfung der Bauausführung – wir beraten, wie Sie am besten gegen Baumängel vorgehen können. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Not setzen wir Ihr Recht aber auch gerichtlich durch. Als Ihre Rechtsanwälte übernehmen wir sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer, Baugutachter, anderen Sachverständigen oder dem Gericht. Mit uns bleiben die rechtlichen Risiken Ihres Fertighauses unter Dach und Fach.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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