Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Ist Ihr Fahrzeug totalschaden? Egal ob Sie schuldig sind oder nicht – der Schock sitzt tief. Doch bewahren Sie einen klaren Kopf am Unfallort, denn neben medizinischen Aspekten müssen auch rechtliche Angelegenheiten geklärt werden: Reparatur, Ersatzfahrzeug, Nutzungsausfall oder merkantiler Minderwert – als Geschädigter sind Sie für Schadensregulierung verantwortlich. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiß ich genau, wie Sie vorgehen müssen, um keine finanziellen Einbußen zu haben. Ich stehe Ihnen zur Seite, damit Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall involviert sind, kommen verschiedene Ansprüche für Sie in Betracht:
Ein Anspruch auf Schadensersatz: Sie müssen in die Lage versetzt werden, in der Sie ohne den Unfall wären. Dazu gehören insbesondere:
Die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs oder die Kosten für den Kauf eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs;
Der Ausgleich des Minderwerts – also die Erstattung des Wertverlusts, den das Fahrzeug erleidet, weil es nun als Unfallwagen gilt;
Die Erstattung von Kosten für Gutachter oder Werkstätten, sofern diese zur Feststellung des Schadens erforderlich waren;
Die Erstattung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr oder eines Abschleppunternehmens, falls erforderlich;
Die Erstattung sonstiger Ausgaben, wie Verwaltungsgebühren für Ummeldungen, Nebenkostenpauschalen, Kosten für Treibstoff bei ausgelaufenem Tank, verpasste Termine, zusätzliche Fahrtkosten wie Taxigebühren sowie Nutzungsausfallschäden;
Die Erstattung von notwendigen Behandlungskosten und Einkommensverlusten, Umbaukosten der Wohnung, falls Ihre Verletzung Ihre Mobilität beeinträchtigt;
Die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds, abhängig von Dauer und Schwere der Verletzung;
Die Erstattung der Gerichts- und Anwaltskosten, sofern gerichtlich bestätigt wird, dass der Unfallgegner haftbar ist.
Die Ansprüche können sich bei einer Mitverantwortung Ihrerseits verringern.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vertreten wir Ihre Ansprüche auf Ersatz der Unfallschäden. Oftmals behalten Unfallopfer nicht den Überblick darüber, welche Leistungen ihnen zustehen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie alles erhalten, was Ihnen zusteht.
Um Kosten zu sparen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
Am Unfallort:
Vermeiden Sie Zugeständnisse und unterschreiben Sie nichts.
Notieren Sie die Personalien des Unfallgegners und das Nummernschild. Verlangen Sie einen Ausweis, da der Unfallgegner verpflichtet ist, sich auszuweisen. Als Unfallopfer haben Sie das Recht, diese Informationen zu bekommen.
Lassen Sie sich nicht auf Gespräche mit Versicherungen ein und bestehen Sie darauf, zuerst mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
Informieren Sie die Polizei bei Personenschäden oder größeren Schäden.
Halten Sie Zeugenaussagen von Passanten fest, machen Sie Fotos vom Unfallgeschehen und bewahren Sie Rechnungen und Dokumente auf, um Beweise zu sichern.
Nach dem Unfall:
Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Bei höheren Schäden können Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen lassen.
Weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Rechtsanwalt haben, wenn Sie kontaktiert werden.
Im Falle eines Unfalls ist es von großer Bedeutung, die richtigen Schritte einzuleiten. Als Rechtsanwälte sind wir in der besten Position, Ihnen bei der Schadensregulierung zu helfen, wenn Sie uns damit beauftragen.
Es empfiehlt sich auch für Unfallopfer, die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:
Die Interessen der Versicherung des Unfallgegners stehen im Widerspruch zu Ihren eigenen Interessen. Ihr Ziel wird es sein, Ihre Ansprüche abzulehnen oder zu reduzieren.
Ein Rechtsanwalt informiert Sie über den vollen Umfang Ihrer Ansprüche.
Die gegnerische Versicherung ist auf Schadensregulierung spezialisiert. Sie haben nicht so viel Erfahrung wie die Sachbearbeiter.
Ein Rechtsanwalt vertritt Sie auf Augenhöhe.
Die Kosten für einen Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei einer Teilschuld tragen Sie einen entsprechenden Anteil.
Es gibt viele Beteiligte eines Autounfalls, die Bedenken haben, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Eine Regulierung des Unfalls ohne einen Rechtsanwalt ist unverantwortlich. Selbst wenn Sie als Unfallopfer keine Schuld haben, wird Ihnen von der gegnerischen Versicherung nicht über Ihre Ansprüche informiert.
In unserer Kanzlei in Kaiserslautern unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um Ihren Verkehrsunfall. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Durch unsere Beratung und Vertretung sorgen wir dafür, dass Sie den vollen Ersatz Ihrer Ansprüche erhalten.
Unser Hauptziel ist es, den Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. Wenn nötig, setzen wir Ihr Recht jedoch auch vor Gericht durch.
Bei einem Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Zahlungen. Die Versicherung deckt sowohl die Schäden am anderen Fahrzeug als auch die Anwaltskosten des Geschädigten ab.
Das Gericht entscheidet über die Schuldfrage, indem es die Beweislage würdigt. Hierbei können der Unfallbericht der Polizei, eine Unfallskizze oder Fotos vom Unfallort helfen. Deshalb ist es für Sie als Unfallopfer wichtig, den Unfall möglichst gut zu dokumentieren. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie keinesfalls die (Teil-)Schuld zugeben.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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