Der Vorwurf des Subventionsbetrugs betrifft falsche oder unvollständige Angaben im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln. Bereits der Verdacht kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen. Je nach Schadenshöhe drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Bei Verdacht auf Subventionsbetrug können Geschäftsräume oder Privatwohnungen durchsucht werden. Häufig werden Computer, Buchhaltungsunterlagen und elektronische Daten sichergestellt.
Viele Verfahren betreffen Förderprogramme des Bundes oder der Länder. Unrichtige Angaben zu Umsatzrückgängen, Beschäftigtenzahlen oder wirtschaftlicher Situation können strafrechtliche Ermittlungen auslösen.
Ein großer Teil der aktuellen Verfahren betrifft Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder November- und Dezemberhilfen. Ermittlungen beginnen häufig nach Prüfungen durch Behörden oder Rückforderungen von Förderstellen.
Als erfahrene Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen bei dem Vorwurf des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) kompetent und diskret zur Seite. Ermittlungen wegen staatlicher Fördermittel, Zuschüsse oder Corona-Hilfen können schnell weitreichende strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung des Sachverhalts ist daher entscheidend.
Ob Vorladung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren oder Anklage – wir prüfen die Ermittlungsakte und die Beweislage sorgfältig, analysieren die zugrunde liegenden Förderanträge und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel unserer Verteidigung ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen und belastende Folgen für Sie und Ihr Unternehmen möglichst zu begrenzen.
Sichern Sie sich jetzt eine diskrete Ersteinschätzung zu Ihrem strafrechtlichen Anliegen im Zusammenhang mit einem Vorwurf des Subventionsbetrugs.
Als erfahrene Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen bei dem Vorwurf des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) kompetent und diskret zur Seite. Ermittlungen wegen staatlicher Fördermittel, Zuschüsse oder Corona-Hilfen können schnell weitreichende strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung des Sachverhalts ist daher entscheidend.
Ob Vorladung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren oder Anklage – wir prüfen die Ermittlungsakte und die Beweislage sorgfältig, analysieren die zugrunde liegenden Förderanträge und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel unserer Verteidigung ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, den Sachverhalt rechtlich einzuordnen und belastende Folgen für Sie und Ihr Unternehmen möglichst zu begrenzen.
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