Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten? Bereits der Verdacht einer verspäteten Insolvenzanmeldung kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen. Vor einer Aussage sollte der Sachverhalt rechtlich geprüft werden.
Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Ermittlungsverfahren wird geprüft, wann genau die Insolvenzreife eingetreten ist und ob der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein.
Vorwürfe der Insolvenzverschleppung richten sich häufig gegen Geschäftsführer oder verantwortliche Unternehmensleiter. Die Staatsanwaltschaft untersucht dabei insbesondere die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und den Zeitpunkt der Antragstellung. Lassen Sie sich in dieser Situation rechtlich beraten.
Als erfahrene Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen bei dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) kompetent und diskret zur Seite. Ermittlungen wegen einer verspäteten Insolvenzanmeldung betreffen häufig Geschäftsführer oder verantwortliche Unternehmensleiter und können weitreichende strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ist daher entscheidend.
Ob Vorladung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren oder Anklage – wir prüfen die Ermittlungsakte und die Beweislage sorgfältig, analysieren die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel unserer Verteidigung ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, den Zeitpunkt einer möglichen Insolvenzreife rechtlich einzuordnen und belastende Folgen für Sie und Ihr Unternehmen möglichst zu begrenzen.
Als erfahrene Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht stehen wir Ihnen bei dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) kompetent und diskret zur Seite. Ermittlungen wegen einer verspäteten Insolvenzanmeldung betreffen häufig Geschäftsführer oder verantwortliche Unternehmensleiter und können weitreichende strafrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ist daher entscheidend.
Ob Vorladung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren oder Anklage – wir prüfen die Ermittlungsakte und die Beweislage sorgfältig, analysieren die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel unserer Verteidigung ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, den Zeitpunkt einer möglichen Insolvenzreife rechtlich einzuordnen und belastende Folgen für Sie und Ihr Unternehmen möglichst zu begrenzen.
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