Damit Ihr Einspruch erfolgreich ist, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Geltendmachung
Frist
Gründe
Form
Kosten
Weitere Anträge
Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, überprüft das Finanzamt die steuerrelevanten Tatsachen sowie Ihre Steuererklärung erneut in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Sollte dem Finanzamt dabei ein Fehler auffallen, besteht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil geändert wird. In diesem Fall ist das Finanzamt verpflichtet, Sie über die geplante Änderung im Voraus zu informieren.
Gemäß der Abgabenordnung (AO) besteht für das Finanzamt die Pflicht, Sie im Voraus über eine Verbesserung des Steuerbescheids zu informieren. Nach §… haben Sie dann die Möglichkeit, den Steuerbescheid zurückzunehmen. Falls das Finanzamt Ihnen eine Verbesserung nicht mitteilt, gibt es einen Grund, den Steuerbescheid vor dem Finanzgericht anzufechten.
Es entstehen keine Kosten, wenn Sie einen Einspruch beim Finanzamt einlegen. Die Vergütung eines Rechtsanwalts wird gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Sofern Sie später eine Klage erheben wollen, können nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) Gerichtskosten anfallen.
Der Einspruch muss in schriftlicher Form erfolgen. Sie können diesen entweder per Post, per E-Mail, per Fax oder über ELSTER einreichen. Es ist wichtig, dass Sie den Einspruch an das entsprechende Finanzamt richten und angeben, gegen welchen Steuerbescheid Sie Einspruch einlegen möchten. Des Weiteren sollte deutlich formuliert werden, dass Sie den Einspruch erheben möchten.
Ein Einspruch muss nicht mit einer Begründung versehen werden. Das Finanzamt ist auch verpflichtet, unbegründete Einsprüche zu überprüfen. Allerdings steigt die Erfolgsaussicht, wenn der Einspruch begründet ist. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Einspruch eingelegt werden kann, zum Beispiel wenn das Finanzamt eine abweichende Rechtsauffassung vertritt oder wenn Fehler oder Versäumnisse in der Steuererklärung gemacht wurden.
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