Um den Schaden ersetzt zu bekommen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Wenn Ihr Traumhaus Mängel hat, wenn Sie einen Schadensersatz gegen den Bauunternehmer geltend machen wollen, dann sind Vertrauen und Kompetenz entscheidend. Deswegen richten wir unsere Tätigkeit nach Ihren Bedürfnissen aus. Dabei beraten wir Sie in einem klärenden Erstgespräch und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Ob Bauabnahme, Mängelrüge oder Beratung durch Bausachverständigen – wir beraten, wie Sie am besten gegen Baumängel vorgehen können. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Not setzen wir Ihr Recht aber auch gerichtlich durch. Als Anwälte mit großer Erfahrung im Bau- und Architektenrecht übernehmen wir sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer, Baugutachter, anderen Sachverständigen oder dem Gericht. Ob Nacherfüllung oder Schadensersatz, wir retten Ihr Traumhaus.
Wenn ein Baumangel festgestellt wird, empfehle ich, diesen umfassend zu dokumentieren und eine schriftliche Mängelrüge zu verfassen. Diese sollte so schnell wie möglich an den Bauunternehmer gesendet werden. Es ist wichtig, in der Rüge eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Bitte beachten Sie, dass es Ihnen nicht gestattet ist, eigenständig eine Mängelbeseitigung vorzunehmen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Bauabnahme, die in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert wird. Die Bauabnahme markiert einen wichtigen Meilenstein im Vertrag, da zu diesem Zeitpunkt die Vergütung fällig wird und die Gewährleistungsfrist beginnt. Falls es zu diesem Zeitpunkt Mängel gibt, kann der Bauunternehmer die Abnahme unter dem Vorbehalt dieser Mängel durchführen.
Je nach dem anwendbaren Gesetz – also der VOB oder dem BGB – beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkverträge über Bauwerke entweder 4 oder 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks.
Mängelrügen müssen möglichst detailliert und mit Beweisen versehen werden. Darüber hinaus sollte eine angemessene Frist für die Nacherfüllung gesetzt werden, in der Regel etwa zwei Wochen. Die Formulierung sollte sachlich erfolgen und Begründungen oder Vermutungen zu den Mängeln sollten vermieden werden.
Ein Rechtsanwalt ist in der Lage, fachkundige Auskunft zu Baumängeln zu geben. Mit einem von ihm erstellten Gutachten können Mängelrügen sachgemäß untermauert werden. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Prozesses, sofern dieser erforderlich ist.
Unter einem offenen Mangel versteht man Baumängel, die ohne größeren Untersuchungsaufwand erkennbar oder offensichtlich sind. Solche Mängel müssen umgehend gerügt werden. Verdeckte Mängel treten erst zu einem späteren Zeitpunkt auf und müssen sofort gerügt werden, sobald sie erkennbar sind.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, empfehle ich Ihnen, zunächst eine Mängelrüge gegenüber dem Bauunternehmer zu formulieren und Schadensersatz einzufordern. Die Erfolgschancen dieses Schreibens erhöhen sich, wenn Sie entsprechende Belege beifügen und es von einem Rechtsanwalt verfassen lassen. Darüber hinaus besteht die Option, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage bei dem zuständigen Gericht einzuleiten.
Nach dem Prinzip der Naturalrestitution ist der Schädiger in erster Linie dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu beheben, beispielsweise indem er den Baumangel repariert. Bei Personenschäden oder Sachschäden besteht jedoch die Möglichkeit, als Geschädigter stattdessen den entsprechenden Geldbetrag zu verlangen, der zur Begleichung der anfallenden Kosten (z. B. für Werkstatt oder Heilbehandlung) erforderlich ist.
Beschreibung: Wir bieten Ihnen einen Überblick über den Bauablauf und die Dringlichkeit von möglichen Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen. Außerdem nennen wir Ihnen Ansprechpartner beim Bauträger und den Handwerkern. Zur Dokumentation von Schäden empfehlen wir Ihnen, Bilder mit einem Maßstab zu erstellen. Legen Sie dazu einen Meterstab neben das Objekt und fotografieren Sie es ab. Darüber hinaus erhalten Sie von uns eine Übersicht sowie Detailinformationen zu den Bauplänen.
Relevanter Schriftverkehr: Wir sichten für Sie Verträge, Korrespondenz mit dem Bauträger und anderen Beteiligten sowie Schriftstücke, die Ihr Anliegen unterstützen. Außerdem kümmern wir uns um Anträge bei Ämtern und Behörden.
Gedächtnisprotokolle: Wir halten für Sie Gedächtnisprotokolle von Gesprächen mit Handwerkern und dem Bauträger fest.
Kauf- und Zahlbelege: Wir prüfen für Sie, ob Abschlagszahlungen fristgerecht beglichen wurden.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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