Der Vorwurf des Betrugs setzt voraus, dass durch Täuschung über Tatsachen ein Vermögensschaden verursacht wurde. Bereits der Verdacht kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Je nach Schadenshöhe drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Wer nach Auffassung der Ermittlungsbehörden wiederholt Betrug begeht oder mit mehreren Beteiligten zusammenarbeitet, kann sich dem Vorwurf des gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrugs ausgesetzt sehen. Diese Qualifikationen führen regelmäßig zu deutlich strengeren Strafandrohungen.
In besonders schweren Fällen – etwa bei hohen Schadenssummen oder einer Vielzahl von Geschädigten – erhöht sich der Strafrahmen erheblich. Das Gesetz sieht dann Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
Als erfahrene Strafverteidiger im Betrugsstrafrecht stehen wir Ihnen bei einem Betrugsvorwurf kompetent und diskret zur Seite. Wir kennen die Abläufe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten und wissen, welche strategischen Schritte im Ermittlungsverfahren entscheidend sein können.
Ob Vorladung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren oder Anklage – wir prüfen die Ermittlungsakte und die Beweislage sorgfältig, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen uns für den Schutz Ihrer Rechte ein. Ziel unserer Verteidigung ist es, strafrechtliche Risiken frühzeitig einzuordnen und belastende Folgen nach Möglichkeit zu begrenzen.
Sichern Sie sich jetzt eine diskrete Ersteinschätzung zu Ihrem strafrechtlichen Anliegen im Zusammenhang mit einem Betrugsvorwurf.
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