Sie haben eine Eigenbedarfskündigung von Ihrem Vermieter erhalten? Ihr Vermieter beabsichtigt, Sie aus der Wohnung zu entfernen? Die Kündigungsgründe erscheinen Ihnen unglaubwürdig? Legen Sie Widerspruch ein!
Oftmals sind Kündigungen des Mietverhältnisses unwirksam. Als Mieter genießen Sie einen umfassenden Rechtsschutz. Mit einem Widerspruch und überzeugenden Argumenten können Sie Ihre Mietwohnung verteidigen. Daher ist es entscheidend, dass Sie als Mieter Ihre Rechte und Pflichten kennen. Als Rechtsanwalt für Mietrecht erläutere ich Ihnen, worauf Sie achten müssen. Mit einem Widerspruch gegen den Eigenbedarf und fundierten Argumenten gegen den Kündigungsgrund sorge ich für Ihren optimalen Kündigungsschutz. Ob als Vermieter oder Mieter – ich vertrete Sie und setze mich für den Erhalt Ihrer Wohnung ein.
Um sich wirksam gegen die Kündigung zu wehren, ist Folgendes zu beachten:
Kündigungsgrund – eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß begründet ist
Bei ordentlicher Kündigung: Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darlegen
Eigenbedarf
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts benötigen
Dazu zählen: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen
Davon ausgenommen sind: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige
Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf geltend machen
Die Notwendigkeit muss bis zum Auszug des Mieters bestehen
Verletzung von Vertragspflichten: wie unpünktliche Mietzahlungen, Verletzungen der Hausordnung, unerlaubtes Untervermieten oder das Halten von Haustieren ohne Absprache
Wirtschaftliche Gründe, wenn die fortgesetzte Vermietung zu erheblichen Nachteilen führt
Bei außerordentlicher Kündigung: Der Vermieter muss darlegen, warum die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist
In Härtefällen kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einlegen
Ein Härtefall liegt insbesondere vor bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringem Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kindern, oder Schwierigkeiten bei einem Schul- oder Kindergartenwechsel
Überwiegt das berechtigte Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis
Der Widerspruch muss mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt und eigenhändig unterschrieben werden
Formalia – eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie den formalen Anforderungen nicht entspricht
Die Kündigung muss dem Mieter schriftlich zugestellt werden
Der Kündigungsgrund muss konkret und nicht pauschal angegeben werden
Kündigungsfrist – eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht fristgerecht erfolgt
Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab
3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis
6 Monate Frist bei 5 bis 8 Jahren Mietverhältnis
9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis
Klageort
Zuständig ist das Amtsgericht (AG) im Bezirk, in dem die Wohnung liegt
Wenn Ihre Wohnung gekündigt wird, stehe ich Ihnen zur Seite. Das Mietrecht schützt den Mieter, daher haben Kündigungen hohe Voraussetzungen. Hier gelten genaue Fristen und gute Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigung. Sie schildern Ihren Sachverhalt und ich überlege das weitere Vorgehen. Ich prüfe Ihre Kündigung und lege Widerspruch ein. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Vermieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setze ich auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu sparen. Falls notwendig, setze ich Ihr Recht auch vor Gericht durch.
Informieren Sie sich jetzt in meiner kostenlosen Erstberatung.
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