Sowohl im Privatkunden- als auch im B2B-Bereich (Business-to-Business) kann es zu Insolvenzen aufgrund von ausgebliebenen Zahlungen von Gläubigern kommen. Eine Umfrage der Kreditversicherungsgruppe Allianz-Trade unter rund 2.500 Unternehmen zu den Exportaussichten für das Jahr 2022 ergab, dass 93 % der Befragten mögliche Zahlungsausfälle als Risiko betrachten. 58 % rechnen sogar mit einer Zunahme von Zahlungsausfällen. Trotz hoher Umsätze allein ist eine stabile Liquiditätssituation noch nicht gewährleistet. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Kunden eine gestellte Rechnung zunächst nicht bezahlen und somit in Zahlungsverzug geraten. Für viele Unternehmen kann ein solcher Zahlungsausfall finanzielle Schwierigkeiten bis hin zum Ruin bedeuten. Um Umsätze zu realisieren und die Liquidität aufrechtzuerhalten, ist es wichtig, offene Geldforderungen effizient einzufordern. Dies kann durch den Einsatz eines Rechtsanwalts erfolgen.
Offene Forderungen können schnell existenzbedrohend werden. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität Ihres Unternehmens. Durch ein bewährtes Forderungsmanagement und ein effektives Inkasso schützen wir Sie als Freiberufler oder Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfall sowie Liquiditätsengpass und erhöhen den Cash-Flow. Wir sind Ihr Partner bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gemeinsam erarbeiten wir individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen und übernehmen für Sie die Fristenüberwachung, die Mahnung und Auseinandersetzung mit Ihren Schuldnern. Als Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art stehen wir dabei nicht in direkter Konkurrenz zum herkömmlichen Inkasso-Service ohne anwaltliche Leistung. Wir werden rechtsüberprüfend und rechtsberatend tätig.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und kümmern uns kompetent und zügig um die Beitreibung Ihrer Forderung. Nicht selten führt ein anwaltliches Mahnschreiben bereits zu erhöhter Zahlungsmoral. In den anderen Fällen realisieren wir Ihre Forderung durch Einleitung der geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Inkasso und Forderungseinzug gehören zu unserem Tagesgeschäft. Wir wissen, dass vom effektiven Eintreiben bestehender Forderungen nicht selten Existenzen abhängen.
Eine zügige Erbringung unserer Dienstleistungen und umfassende Beratung garantieren wir. Ihren Schuldnern gegenüber beweisen wir bei der Geltendmachung Ihrer Forderung das nötige Fingerspitzengefühl. Wir vertreten Sie als Gläubiger freundlich, aber bestimmt.
Selbstverständlich werden wir bundesweit tätig. Zur Beauftragung ist dabei in den meisten Fällen ein Termin in unserer Kanzlei nicht erforderlich. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Wir kümmern uns um einen erfolgreichen Forderungseinzug – vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über das Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid und zur Zwangsvollstreckung.
Für die Eintreibung von Schulden können verschiedene Institutionen beauftragt werden. Einerseits können Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen oder einen Anwalt für das Inkasso engagieren. Inkassounternehmen dürfen nur tätig werden, wenn sie die Registrierungsvoraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfüllen.
Das bedeutet, dass sie über die erforderliche Fachkompetenz, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen müssen. Das Gesetz verlangt auch spezifisches Fachwissen in den relevanten Rechtsgebieten für die Inkassotätigkeit, insbesondere im Bereich des Zivilrechts, Handelsrechts und Zivilprozessrechts.
Darüber hinaus dürfen Inkassounternehmen nur Forderungen eintreiben, die nicht bestritten sind.
Die Beauftragung einer Anwaltskanzlei hingegen bietet Gläubigern viele Vorteile. Ein Rechtsanwalt darf auch dann aktiv werden, wenn die Forderung bestritten wird. Im Gegensatz zum Inkassobüro darf ein Anwalt das Verfahren sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich betreiben. Zudem erhält der Gläubiger im Erfolgsfall die gesamte Forderung. Bei einem Inkassounternehmen wird hingegen eine Erfolgsbeteiligung von der Forderung abgezogen.
Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen, Rechnungen, Verträge o. Ä. aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, Absprachen, Quittungen von Teilzahlungen.
Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Gläubiger, Schuldner, Schuldnerberatung (alle Schreiben, insb. Mahnschreiben), Aufstellung der Forderungen.
Kontaktdaten des Schuldners: Name, Adresse, letzter bekannter Wohnsitz, Bankverbindung
Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen auf gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckung
Inkassounternehmen werden oft als unseriös angesehen. Allerdings müssen Inkassounternehmen gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein und dürfen nur unbestrittene Forderungen eintreiben, um tätig werden zu können. Darüber hinaus müssen im Falle eines erfolgreichen Einzugs Gebühren an das Inkassounternehmen gezahlt werden.
Rechtlich ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, zunächst eine Zahlungserinnerung zu versenden. Oft wird damit auch eine Frist zum Begleichen der Rechnung gesetzt. Wenn die Zahlung ausbleibt, kann ein Mahnschreiben verschickt werden. Wenn Kunden immer noch nicht bezahlen, besteht die Möglichkeit, einen Anwalt zu engagieren.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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