Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Verwaltungsrecht
Bei dem Verwaltungsrecht handelt es sich um ein weitläufiges Rechtsgebiet in dem viele verschiedene Gesetze eine Rolle spielen. Wir vertreten Sie gegenüber den Kreis- oder Stadtverwaltungen sowie gegenüber Ministerien oder Universitäten oder anderen Behörden sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren. Neben der außergerichtlichen Vertretung vertreten wir Sie auch vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten oder auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.
In einigen Bundesländern muss gegen einen Verwaltungsakt vor dem Gang vor die Verwaltungsgerichte ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden.
Haben Sie eine Verfügung Ihrer Stadt bekommen? Werden Ihnen öffentlich-rechtliche Gebühren auferlegt? Wird Ihr Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt? Oder möchte man Ihnen Ihren Waffenschein entziehen?
Das Abgabenrecht stellt einen wichtigen Bereich der öffentlichen Verwaltung dar. Darunter fallen sämtliche Geldleistungen, die die Bürger verpflichtet sind, dem Staat zu entrichten. Hierzu gehören zweckgebundene Beiträge und Gebühren sowie Steuern. Das Steuerrecht wird in der Abgabenordnung (AO) detailliert beschrieben. Die genaue Höhe der Steuerlast ergibt sich dann in Verbindung mit den einzelnen Steuergesetzen. Streitfälle im Zusammenhang mit Steuern werden vor den speziellen Finanzgerichten, nicht aber vor Verwaltungsgerichten, verhandelt. Gebühren und Beiträge hingegen werden aufgrund konkreter staatlicher Leistungen erhoben (z.B. Müllabfuhrgebühren, Rundfunkbeiträge).
Sie erhalten keine Baugenehmigung? Ihr Nachbar baut rechtswidrig? Wir legen für Sie Widerspruch ein. Jetzt vom Rechtsanwalt beraten lassen.
Beamte sind Angestellte des Staates. Gemäß dem Grundgesetz (GG) haben Bund und Länder eine Verantwortung ihnen gegenüber. Diese beinhaltet die Pflicht zur angemessenen Bezahlung und zur Absicherung im Falle von Unfällen oder Dienstunfähigkeit. Die entsprechenden Regelungen sind im Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. in den landesspezifischen Gesetzen festgelegt. Jeder Bürger hat das Potenzial, Beamter zu werden. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen mit der Bewerbung auf bestimmte Stellen verbunden. In Übereinstimmung mit dem Leistungsprinzip ist der Staat verpflichtet, die besten Kandidaten auszuwählen und deren Beförderungen entsprechend zu gestalten. Das Beamtenrecht beinhaltet auch die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat. Bei Verstößen gegen dienstliche Anweisungen kann dies zur Entlassung und damit zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.
Die Universitäten sind gemäß dem Grundgesetz (GG) in ihrer Lehre frei. Dazu gehört auch das Prüfungs- und Promotionsrecht. So können Prüfungsentscheidungen zum Beispiel über den Ablauf des Prüfungsverfahrens, die Prüfungsunfähigkeit und das Prüfungsergebnis selbst bestimmt werden. Prüflinge können die Entscheidungen (auch schulische Leistungen) anfechten.
Hat man die allgemeine/fachgebundene Hochschulreife, hat man einen Anspruch auf einen Studienplatz. Das Hochschulzulassungsrecht regelt die Vergabe der Studienplätze. Bei Ablehnung oder Exmatrikulation müssen Klagen gegen die Universitäten gerichtet werden.
Ihnen droht die Exmatrikulation. Sie haben keinen Studienplatz oder unfaire Prüfungen bekommen? Dann müssen Sie die kurzen Fristen beachten. Wir beraten bei Studienproblemen.
Das Abgabenrecht ist ein großer Teil der öffentlichen Verwaltung. Hierunter fallen alle Geldleistungen, die der Bürger an den Staat zu zahlen hat. Dazu zählen Beiträge und Gebühren, die zweckgebunden sind, sowie Steuern. Das Steuerrecht wird durch die Abgabenordnung (AO) beschrieben. Die konkrete Steuerlast ergibt sich dann in Kombination mit den einzelnen Steuergesetzen. Steuerstreitigkeiten finden in der gesonderten Finanzgerichtsbarkeit, also nicht vor Verwaltungsgerichten, statt. Gebühren und Beiträge hingegen werden aufgrund konkreter Staatstätigkeit erhoben (z.B. Gebühren für Müllabfuhr, Rundfunkbeiträge).
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Über das Verwaltungsrecht wird immer wieder aufs Neue gestritten. Dabei geht es um alltägliche Fragen, welche die Vielfalt dieses Rechtsgebietes zeigen:
So hat vor kurzem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die 2G Beschränkungen im Einzelhandel kassiert. Das Gericht hatte erkannt, dass grundsätzlich eine Beschränkung auf 2G möglich ist. Dies muss sich aber aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst ergeben.
Auch eine andere Entscheidung des BVerwG sorgte für Aufsehen. Der Milieuschutz sei demnach kein ausreichender Grund für das Vorkaufsrecht der Stadt. Im konkreten Fall ist die Stadt Berlin bei einem Immobiliendeal eingeschritten und hat mit Hilfe eines eigenen Wohnungsunternehmens ein Haus mit 20 Wohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gekauft. Grund hierfür ist ,dass die Stadt erhebliche Mietsteigerungen befürchtete ,da die private Immobiliengesellschaft sich nicht zu moderaten Mieten verpflichten wollte.
Sie haben einen Verwaltungsakt erhalten? Sie denken, dass etwas rechtswidrig entschieden wurde? Dann ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Melden Sie sich umgehend bei uns, damit Sie keine Frist verpassen. Dabei erklären wir Ihnen, worauf zu achten und was zu tun ist.
Ein Beamter kann sich innerhalb der Verwaltung gegen rechtswidrige Anweisungen auf dem Dienstweg zur Wehr setzen. Falls dieser Versuch erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Option einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
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